§1 ARB: Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz).

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die die wichtigsten Bereiche absichert? Kommt es irgendwann zum Streitfall, gehen Sie zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, schildern den Rechtsfall und übergeben ihm bei zugesagter Übernahme die Versicherungspolice Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ihr Rechtsanwalt kümmert sich jetzt um den weiteren Verlauf.
 

nach obenWelche Kosten werden duch die Rechtsschutz konkret übernommen?

  • die gesetzliche Rechtsanwaltgebühren - den Rechtswanwalt kann der Versicherungsnehmer selbst wählen und beauftragen
  • die Kosten des Steuerberaters bzw. Steueranwalts, wenn es sich um einen Steuer-Rechsschutzfall handelt
  • bei Zivilprozessen im Inland den Korrespondenzanwalt (der Versicherunehmer wohnt mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt)
  • wenn ein Gutachten erforderlich ist - Kostenübernahme eines öffentlich bestellten Sachverständigen bzw. Gutachters
  • Gerichtskosten und Kosten der Verwaltungsbehörden
  • Kosten für Zeugen und Sachverständigenentscheidungen sowie Gerichtsvollzieher
  • Bereitstellung einer Strafkaution zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen z. B. bei Untersuchungshaft
  • bei ausländischen Strafverfahren - Kautionen für den Versicherungsnehmer - als Darlehen gewährt
  • Erstattung der Reisekosten zum angeordneten Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
  • im Falle einer Niederlage oder eines Vergleichs: Gesamtkostenübernahme der Gegenseite - wenn der Versicherungnehmer dazu in der Pflicht steht
 

nach obenDie Rechtsanwaltskosten

Abrechnungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Es wird unterschieden zwischen Festgebühren und Rahmengebühren.

Die Rechtsanwaltskosten werde bei Festgebühren nach dem "Gegenstandswert" berechnet.

  • Beispielsweise beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 300 Euro: 25 Euro; bei 10.000 Euro: 486 Euro und bei 500.000 Euro: knapp 3.000 Euro ...

Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände selbst.

  • Einfluss darauf nimmt vor allem Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens sowie Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.

Rechtsanwaltsgebühren entstehen für:

  • Rechtsberatung - die Erstberatungsgebühr darf dabei max. 190 Euro betragen
  • außergerichtliche Tätigkeit
  • gerichtliche Tätigkeit in 1. und 2. Instanz
  • Straf- und Bußgeldangelegenheiten
Ihren Rechtsanwalt können Sie selbst wählen. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Rechtsschutzversicherer oder z. B. einem Anwaltssuchdienst im Internet. Geben Sie Ort (Bundesland) und das Rechtsgebiet für Ihren Rechtsfall an.
 

nach obenGerichtskosten

Die Höhe der Gersichtskosten wir nach dem deutschen Gerichtskostengesetz (GKV) erhoben. Sie setzten sich, aus gerichtlichen Gebühren und gerichtlichen Auslagen, meist in Abhängigkeit vom Streitwert, zusammen.

Die Höhe der Gerichtskosten ist abhängig von der Gerichtsart des jeweiligen Verfahrens:

Verfahren Gericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Dazu gehören Verfahren nach der Zivilprozessordnung, Insolvenzordnung, Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Strafverfahren und Bußgeldverfahren
Amts-, Landes-, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof
Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungs-, Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht
Finanzgerichtsbarkeit Finanzgerichte und Bundesfinanzhof
Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht
Sozialgerichtsbarkeit Landes- und Bundessozialgericht

Dazu gehören noch die Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder und die Strafkammern bei Strafverfahren.

Gerichtliche Gebühren sind alle weiteren Kosten, die dem Gericht durch die Verhandlung entstehen, z. B.:

  • Dokumentenpauschale
  • Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachter
  • Brief- und Telekommunikationskosten usw.
So kann das eingeforderte Recht ganz schön teuer werden, z. B. wenn es nach einem Verkehrsunfall vor Gericht um Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 5000 Euro geht. Die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten belaufen sich in dem Fall auf ca. 5150 Euro. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer und eventuelle Gebühren für Zeugen und Gutachter.