Die Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmers in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit.
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt die Versicherung ab - wenn nötig, auch gerichtlich.

Falls es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchssteller kommt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt diese Kosten. So gewährt die Haftpflichtversicherung gewissermassen auch Rechtsschutz.

  • Auch verschiedene andere Risiken können zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.