Lexikon -Privatpatient

Wird ein privater Behandlungsvertrag geschlossen, wird von einem Privatpatient gesprochen. Die Vertragsparteien können Ärzte, Zahnärzte, Apotheken oder Angehörige sonstiger Heilberufe und Privatpersonen sein. Erbrachte Leistungen werden dem Privatpatient unmittelbar nach erfolgter Behandlung in Rechnung gestellt.

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