Lexikon -Pflegekostenversicherung

Die private Pflegekostenversicherung erstattet anteilige Kosten der tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall. Die Leistungen werden nicht in Abhängigkeit der Pflegestufen bestimmt, sondern entscheidend sind die Rechnungshöhen der Pflegepersonen und das Urteil des Arztes.

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