Lexikon -Garantiezins

Im Bereich der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen garantieren Versicherungen einen Rechnungszins - den sogenannten Garantiezins.
Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Garantiezins entfällt nur auf den Sparanteil. Also die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten.

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