Lexikon -Frachtführerhaft


Die Frachtführerhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für die gesetztliche und/oder vertragliche Haftung aus entgeltlicher Frachtführertätigkeit im gewerbl. Güterkraftverkehr des eigenen Betriebes (national+international).
Für Transporte mit KFZ ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist dies eine Pflichtversicherung.

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